Neue Förderrechtlinien für E-Mobilität
15.12.2017 – Um schadstoffbelastete Städte und Kommunen zu unterstützen, wurden im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ nun zwei weitere Förderrichtlinien im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bezuschusst die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür notwendige Ladeinfrastruktur. Zudem wurde die Umsetzung dieser Projekte durch vereinfachte und schnellere Antrags- und Bewilligungsprozesse verbessert und beschleunigt. Neben Kommunen sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dazu aufgerufen, sich an dem Förderprogramm zu beteiligen. Die gemeinsame Förderrichtlinie vom BMUB und BMWi zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität setzt sich dafür ein, den Fortschritt der Elektromobilität sowie die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriebranchen voranzutreiben. Hierbei spielen insbesondere die Themen Antriebstechnik, Batterieforschung oder die intelligente Abrechnung von Strom an Ladesäulen eine Rolle. Dem Sofortprogramm "Saubere Luft" steht ab sofort 1 Milliarde Euro zur Verfügung und dient u.a. dazu, die Elektrifizierung des Stadtverkehrs sowie die Digitalisierung von Verkehrssystemen zu realisieren.