Dienstrad jetzt auch für Beamte in Baden-Württemberg
10.07.2017 – Nach einem Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg können Beamte und Richter in Baden-Württemberg nun auch von der Entgeldumwandlung Gebrauch machen und ein geleastes Dienstrad auch privat nutzen. Das Landesbesoldungsgesetz wurde dahingehend geändert. Für die Angestellten im öffentlichen Dienst gilt diese Regelung nicht.