"0,25%"-Versteuerung beim Dienstrad Leasing per Entgeltumwandlung
01.01.2020 – Seit 1.1.2020 gilt laut einem BMF-Schreiben eine neue, für Arbeitnehmer erneut günstige Regel bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung der Diensträder: Der empfohlene Listenpreis (UVP) wird durch 4 geteilt, danach auf 100 Euro abgerundet; der verbleibende Betrag muss zu 1% für die private Nutzung versteuert werden. Diese salopp "0,25%"-Regel genannte Berechnung macht das Leasen eines Dienstrads im Vergleich zu 2019 noch günstiger.